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   FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14   

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FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14 (https://dejure.org/2016,61826)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.08.2016 - 2 K 2359/14 (https://dejure.org/2016,61826)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. August 2016 - 2 K 2359/14 (https://dejure.org/2016,61826)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Rückforderung der Eigenheimzulage, wenn das Finanzamt erst nachträglich vom Fehlen des Eigentumsübergangs Kenntnis erlangt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1069
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 K 1287/13

    Täuschung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Festsetzung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14
    Zur Erwerbergemeinschaft gehörte noch seine Adoptivmutter A.L. (Klägerin im Verfahren 2 K 1221/15, Urteil vom 24. August 2016) sowie seine Schwester N.D., welche durch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Juni 2014 (2 K 1287/13, EFG 2015, 1172) zur Rückzahlung festgesetzter Eigenheimzulage für die Jahre 2003-2010 verurteilt wurde.

    Im Verfahren 2 K 1287/13 trug die dortige Klägerin im Einspruchsverfahren noch vor, die Bemühungen der Käufer zu einer Bankfinanzierung des Kaufpreises seien gescheitert.

    Die Klägerin (im Verfahren 2 K 1287/13) habe die Voraussetzungen für die Festsetzung der Eigenheimzulage erfüllt.

    Der Bescheid über die Festsetzung der Zulage sei gemäß den Grundsätzen im Verfahren 2 K 1287/13 nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EigZulG, § 173 Abs. 1 Nummer 1 AO, § 169 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz AO aufzuheben.

    Aus dem Urteil des Finanzgerichts im Verfahren 2 K 1287/13 ergebe sich, dass auch bei Eigenheimzulage-Betrug die Festsetzungsverjährung von 10 Jahren gelte, obwohl keine Steuerhinterziehung vorliege.

    In der Folge hat der Prozessbevollmächtigte auf das Urteil des BFH vom 12. Januar 2016 (IX R 20/15) verwiesen, mit dem die Entscheidung des Finanzgerichts im Verfahren 2 K 1287/13 aufgehoben wurde und zusätzlich vorgetragen, im Parallelverfahren habe das Finanzgericht festgestellt, dass die Festsetzungsverjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2004, dem Jahr der Antragstellung, begonnen habe und vier Jahre betrage.

  • BFH, 12.01.2016 - IX R 20/15

    Eigenheimzulage - Subventionsbetrug - Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14
    Mit Revisionsurteil vom 12. Januar 2016 (IX R 20/15, juris-Dokument) hob der Bundesfinanzhof das Urteil des Finanzgerichts für alle Jahre der Festsetzung auf.

    In der Folge hat der Prozessbevollmächtigte auf das Urteil des BFH vom 12. Januar 2016 (IX R 20/15) verwiesen, mit dem die Entscheidung des Finanzgerichts im Verfahren 2 K 1287/13 aufgehoben wurde und zusätzlich vorgetragen, im Parallelverfahren habe das Finanzgericht festgestellt, dass die Festsetzungsverjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2004, dem Jahr der Antragstellung, begonnen habe und vier Jahre betrage.

    Der Beklagte geht zutreffend davon aus, dass trotz des Urteils des BFH vom 12. Januar 2016 (IX R 20/15, juris-Dokument) die Aufhebung der Festsetzung der Eigenheimzulage für 2009-2010 unter gleichzeitiger Rückforderung der hierfür geleisteten Zulagen mit Bescheid vom 23. Mai 2013 noch zulässig gewesen ist.

  • BFH, 20.10.2010 - IX R 55/09

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Verjährung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14
    Daher beginnt die Festsetzungsverjährung gemäß § 170 Abs. 1 AO für jedes einzelne Jahr des Förderzeitraums mit Ablauf des jeweiligen Förderjahres, so dass für jedes einzelne Förderjahr eine eigenständige Verjährungsfrist zu beachten ist (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2010 IX R 55/09, BFH/NV 2010, 767; Urteil des FG Niedersachsen vom 28. Oktober 2009 9 K 146/09, EFG 2010, 299; Urteil des FG Köln vom 23. April 2015 11 K 3371/14, EFG 2015, 1331).
  • BFH, 15.10.1993 - III R 74/92

    Renten als anrechenbare Einkünfte bzw. Bezüge im Sinn des Einkommensteuergesetzes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14
    Wenn sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt es versäumt haben, den Sachverhalt aufzuklären, so stehen die Grundsätze von Treu und Glauben nur dann dem Erlass eines Änderungsbescheides entgegen, wenn der Pflichtverstoß des Finanzamts deutlich überwiegt (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1993 III R 74/92, BFH/NV 94, 315).
  • FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09

    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage für eine im EU-Ausland belegene und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14
    Daher beginnt die Festsetzungsverjährung gemäß § 170 Abs. 1 AO für jedes einzelne Jahr des Förderzeitraums mit Ablauf des jeweiligen Förderjahres, so dass für jedes einzelne Förderjahr eine eigenständige Verjährungsfrist zu beachten ist (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2010 IX R 55/09, BFH/NV 2010, 767; Urteil des FG Niedersachsen vom 28. Oktober 2009 9 K 146/09, EFG 2010, 299; Urteil des FG Köln vom 23. April 2015 11 K 3371/14, EFG 2015, 1331).
  • BFH, 04.12.1992 - III R 50/91

    Anspruch auf Investitionszulage für die Anschaffung einer Betriebsvorrichtung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14
    Bei Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen sind an die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen erhöhte Anforderungen zu stellen (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1992 III R 50/91, BFH/NV  1993, 496).
  • FG Köln, 23.04.2015 - 11 K 3371/14

    Eigenheimzulage: Verjährung der Aufhebungsbefugnis bei Mitteilung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14
    Daher beginnt die Festsetzungsverjährung gemäß § 170 Abs. 1 AO für jedes einzelne Jahr des Förderzeitraums mit Ablauf des jeweiligen Förderjahres, so dass für jedes einzelne Förderjahr eine eigenständige Verjährungsfrist zu beachten ist (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2010 IX R 55/09, BFH/NV 2010, 767; Urteil des FG Niedersachsen vom 28. Oktober 2009 9 K 146/09, EFG 2010, 299; Urteil des FG Köln vom 23. April 2015 11 K 3371/14, EFG 2015, 1331).
  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14
    Die Berufung auf nach Treu und Glauben vorwerfbare Unkenntnis oder auf eine Verletzung der Amtsermittlungspflichten ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige seinerseits hinsichtlich der betreffenden Tatsache seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und nicht im Rahmen des Zumutbaren die bei objektiver Betrachtung wesentlichen Tatsachen vorgetragen hat, insbesondere den steuerlich relevanten Sachverhalt in seiner Steuererklärung richtig, vollständig und deutlich dem Finanzamt zur Prüfung unterbreitet, zur Beurteilung des Sachverhalts erforderliche Unterlagen nicht beifügt oder eine Nachfrage des Finanzamts unbeantwortet gelassen hat (BFH Urteil vom 7. Juli 2004 XI R 10/03, Bundessteuerblatt II 2004, 911).
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14
    Beim Zusammentreffen einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen und einer Verletzung der Amtsaufklärungspflicht sind die beiderseitigen Pflichtverletzungen grundsätzlich gegeneinander abzuwägen (BFH-Beschluss vom 10. November 2009 VI B 54/09, BFH/NV 2010, 602; BFH-Beschluss vom 6. Februar 2013 X B 164/12, BFH/NV 2013, 694); in der Regel ist jedoch die Verantwortung dem Steuerpflichtigen anzulasten (BFH-Urteil vom 18. August 2005 IV R 9/04, Bundessteuerblatt II 2006, 581), so dass ein Bescheid geändert werden kann, insbesondere wenn er bewusst beim Finanzamt einen Irrtum hervorgerufen hat.
  • BFH, 06.02.2013 - X B 164/12

    Absehen von einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in Anwendung der Grundsätze

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14
    Beim Zusammentreffen einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen und einer Verletzung der Amtsaufklärungspflicht sind die beiderseitigen Pflichtverletzungen grundsätzlich gegeneinander abzuwägen (BFH-Beschluss vom 10. November 2009 VI B 54/09, BFH/NV 2010, 602; BFH-Beschluss vom 6. Februar 2013 X B 164/12, BFH/NV 2013, 694); in der Regel ist jedoch die Verantwortung dem Steuerpflichtigen anzulasten (BFH-Urteil vom 18. August 2005 IV R 9/04, Bundessteuerblatt II 2006, 581), so dass ein Bescheid geändert werden kann, insbesondere wenn er bewusst beim Finanzamt einen Irrtum hervorgerufen hat.
  • BFH, 10.11.2009 - VI B 54/09

    Änderung wegen neuer Tatsachen: Verletzung der Ermittlungspflicht des Finanzamts

  • BFH, 17.04.2018 - IX R 17/17

    Bescheid über die Festsetzung von Eigenheimzulage - Sammelbescheid -

    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. August 2016 2 K 2359/14 sowie der Bescheid über Eigenheimzulage ab 2003 vom 8. März 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2. Oktober 2014 und des Änderungsbescheids vom 16. Juni 2016 aufgehoben.
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